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Bildungskarenz abgeschafft: Die neue Weiterbildungszeit ab 2026

Die Bildungskarenz gibt es nicht mehr. Seit 2026 gilt die Weiterbildungszeit mit strengeren Voraussetzungen. Ich erkläre, was sich geändert hat und worauf du beim Studium achten musst.

3 Min. Lesezeit

Wenn du in Österreich arbeitest und für ein Studium Zeit freischaufeln willst, hat sich die Lage grundlegend geändert. Die Bildungskarenz, jahrelang das wichtigste Instrument dafür, ist abgeschafft. An ihre Stelle tritt seit Anfang 2026 die Weiterbildungszeit, und sie ist deutlich strenger. Was die Weiterbildungszeit für dein Studium bedeutet und wie du sie richtig planst, erkläre ich dir in diesem Beitrag.

Was mit der Bildungskarenz passiert ist

Der österreichische Nationalrat hat die Bildungskarenz im März 2025 abgeschafft. Mit 31. März 2025 ist das alte Modell ausgelaufen, und seit 1. April 2025 konnten keine neuen Anträge auf Weiterbildungsgeld mehr gestellt werden. Auch die Bildungsteilzeit ist im selben Zug entfallen.

Hintergrund waren die Kosten und die Kritik, dass die Förderung zu oft für berufsfremde Auszeiten genutzt wurde. Wer noch eine vor dem Stichtag abgeschlossene Vereinbarung hatte, geniesst Übergangsschutz und konnte die alte Regelung zu Ende nutzen. Für alle neuen Vorhaben gilt aber das Nachfolgemodell.

Die neue Weiterbildungszeit ab 2026: strengere Regeln

Seit 1. Januar 2026 ist die Weiterbildungszeit in Kraft, die geförderte Leistung heisst jetzt Weiterbildungsbeihilfe. Im Kern bleibt die Idee gleich: Freistellung oder Reduktion für eine Weiterbildung, finanziell unterstützt über das AMS. Die Voraussetzungen wurden aber spürbar angezogen.

Das sind die wichtigsten Änderungen gegenüber der alten Bildungskarenz:

  • 12 statt 6 Monate durchgehende Beschäftigung beim aktuellen Arbeitgeber, bevor du teilnehmen kannst.
  • Pflicht-Bildungsberatung vor der Antragstellung. Nur wer im selben Berufsfeld bleibt, ist davon ausgenommen.
  • Mindestumfang 20 Wochenstunden beziehungsweise 20 ECTS bei einem Studium, reduziert auf 16 bei Betreuungspflichten.

Was bleibt: Es gibt keinen Rechtsanspruch. Dein Arbeitgeber muss der Freistellung oder Reduktion zustimmen, genau wie früher.

Stand Juni 2026

Die Details der Weiterbildungszeit wurden 2025 und 2026 schrittweise festgelegt. Die genauen Beträge und Bedingungen können sich noch bewegen. Bestätige die aktuell gültigen Voraussetzungen vor dem Antrag direkt beim AMS und in der verpflichtenden Bildungsberatung. Diese Seite gibt einen Überblick, ersetzt aber keine AMS-Auskunft.

Was das für dein Studium bedeutet

Die verpflichtende Bildungsberatung rückt die Programmwahl nach vorn. Du musst vor dem Antrag belegen können, dass dein Studium die Kriterien erfüllt, also etwa die 20 ECTS pro Semester an einer anerkannten Hochschule. Wer hier unvorbereitet hingeht, verliert Zeit.

Genau an diesem Punkt setze ich an: Ich helfe dir, ein passendes Programm zu finden, den nötigen Stundennachweis der Hochschule zu organisieren und über die Anrechnung von Vorleistungen sicherzustellen, dass der geforderte Umfang sauber erfüllt ist. Ob ein berufsbegleitender Master oder eine kompakte Weiterbildung besser passt, hängt von deinem Ziel und deinem Zeitbudget ab.

Wegen der neuen 12-Monats-Hürde lohnt sich frühes Planen doppelt. Wer den Wechsel des Arbeitgebers und die Weiterbildungszeit zusammen denkt, sollte die Reihenfolge genau abstimmen, sonst fällt die Förderung aus.

Die Weiterbildungszeit ist enger gefasst als die alte Bildungskarenz. Wer sein Studium früh und sauber plant, nutzt sie trotzdem als starkes Instrument.

Fazit

Die alte Bildungskarenz ist Geschichte, die Weiterbildungszeit ist ihr strengerer Nachfolger: längere Vorbeschäftigung, verpflichtende Bildungsberatung und ein klarer Mindestumfang. Für dein Studium heisst das vor allem, früh und gezielt zu planen. Wie die Bildungskarenz bis 2025 funktioniert hat, kannst du im Beitrag Bildungskarenz fürs Studium nachlesen, weitere Optionen in Österreich findest du unter Fernstudium in Österreich. Wenn du wissen willst, welches Programm die Kriterien erfüllt und wie der Beratungsablauf aussieht, buche ein kostenloses Erstgespräch.

Häufige Fragen

Gibt es die Bildungskarenz noch?

Nein. Die Bildungskarenz ist mit 31.03.2025 ausgelaufen, seit 01.04.2025 sind keine neuen Anträge mehr möglich. Seit 2026 gilt die Weiterbildungszeit als Nachfolgemodell.

Was ist der Unterschied zwischen Bildungskarenz und Weiterbildungszeit?

Die Weiterbildungszeit ist strenger: 12 statt 6 Monate Vorbeschäftigung, eine verpflichtende Bildungsberatung vor dem Antrag und ein klarer Mindestumfang von 20 Wochenstunden bzw. 20 ECTS.

Brauche ich für die Weiterbildungszeit eine Bildungsberatung?

Ja, vor der Antragstellung ist eine Bildungsberatung verpflichtend. Ausgenommen ist nur, wer im selben Berufsfeld bleibt.

Wird mein Fernstudium für die Weiterbildungszeit anerkannt?

In der Regel ja, wenn es mindestens 20 ECTS pro Semester an einer anerkannten Hochschule umfasst. Die genauen Bedingungen bestätigst du vor dem Antrag beim AMS.

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