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Fernstudium mit dem BFD:
der bestbezahlte Studienplatz, den es gibt

Als Soldatin oder Soldat auf Zeit hast du einen gesetzlichen Anspruch auf berufliche Bildung, und der ist finanziell besser ausgestattet als jedes Stipendium.

Der Fehler, den ich am häufigsten sehe: Er wird zu spät genutzt und zu klein gedacht. Wer früh plant, kann Studium und Dienstzeit parallel laufen lassen.

Rechtlicher Rahmen

Dein Anspruch wächst mit der Verpflichtungszeit

Der Berufsförderungsdienst ist keine Kulanz des Dienstherrn, sondern ein Anspruch aus dem Soldatenversorgungsgesetz.

Soldatinnen und Soldaten auf Zeit haben Anspruch auf schulische und berufliche Bildung. Wie lange gefördert wird, ist nach der Verpflichtungszeit gestaffelt: Wer länger dient, hat mehr Förderungszeit. Bei den längeren Verpflichtungen reicht der Anspruch in eine Grössenordnung, die für ein komplettes Bachelor- oder Masterstudium ausreicht.

Dazu kommen die Übergangsgebührnisse nach der Dienstzeit. Damit unterscheidet sich diese Konstellation grundlegend von jeder anderen Weiterbildung, die ich berate: Du studierst nicht neben einem Job, sondern in einer Phase, in der Lebensunterhalt und Studiengebühren gleichzeitig abgesichert sind. Diese Kombination gibt es sonst nirgends.

Die konkreten Zahlen für deinen Fall nennt dir dein zuständiger Berufsförderungsdienst, und zwar verbindlich. Ich bewerte keine Bescheide und rechne keine Ansprüche aus. Was ich einordne, ist die andere Hälfte der Frage: welches Programm zu deiner Zeitschiene passt, wie viel sich anrechnen lässt und ob der Abschluss dorthin führt, wo du nach der Dienstzeit hinwillst.

Passung

Warum das Format hier den Unterschied macht

Ein Präsenzstudium setzt voraus, dass du planbar an einem Ort bist. Genau das ist im Dienst selten der Fall.

Versetzung ändert nichts

Ein Fernstudium zieht mit um. Der Standortwechsel kostet dich weder ein Semester noch einen Hochschulwechsel.

Auslandseinsatz überstehen

Die meisten Fernhochschulen erlauben, ein Semester zu strecken oder ein Urlaubssemester einzulegen, ohne dass Leistungen verfallen.

Mehrere Prüfungstermine

Wo ein Präsenzstudium einen Termin pro Semester kennt, gibt es im Fernstudium meist mehrere. Wachdienst oder Lehrgang kosten dann kein halbes Jahr.

Tempo wählbar

Dasselbe Programm gibt es meist in mehreren Geschwindigkeiten. In ruhigen Phasen schneller, in dichten langsamer, ohne den Studiengang zu wechseln.

Anrechnung militärischer Qualifikationen

Laufbahnlehrgänge, Fachverwendungen und zivil anerkannte Zusatzqualifikationen lassen sich häufig anrechnen und verkürzen das Studium spürbar.

Zugang auch ohne Abitur

Feldwebel- und vergleichbare Laufbahnabschlüsse plus Berufserfahrung öffnen oft den Hochschulzugang. Welche Wege es gibt, ist eine eigene Frage.

Reihenfolge

Vier Schritte, und der erste liegt früher als gedacht

Der teuerste Fehler in dieser Konstellation ist zu spätes Planen, nicht die falsche Hochschule.

  1. Früh zum BFD, nicht im letzten Jahr

    Sobald die Verpflichtungszeit steht, lohnt der erste Termin. Dort erfährst du verbindlich, wie viel Förderungszeit du hast und was dienstzeitbegleitend möglich ist. Wer damit bis kurz vor Dienstzeitende wartet, kann den Teil des Anspruchs, der parallel zum Dienst nutzbar gewesen wäre, nicht mehr einsetzen.

  2. Ziel vor Programm klären

    Öffentlicher Dienst, Industrie, Sicherheitsbranche, Selbstständigkeit: Das Ziel entscheidet über den Abschluss, nicht umgekehrt. Für den gehobenen Dienst zählen andere Abschlüsse als für eine Projektleitung in der Industrie. Diesen Schritt zu überspringen ist der Grund, warum manche am Ende einen Abschluss haben, der zur Bewerbung nicht passt.

  3. Anrechnung vor der Bewerbung prüfen

    Deine Laufbahnausbildung und deine Verwendungen sind dokumentiert, das ist ein Vorteil gegenüber vielen zivilen Lebensläufen. Zwei Hochschulen bewerten dieselben Nachweise aber unterschiedlich. Wer vorher vergleicht, spart im günstigen Fall ein bis zwei Semester und damit Förderungszeit, die für einen weiteren Abschluss frei wird.

  4. Bewilligung vor Vertragsabschluss

    Erst der Bescheid, dann die Unterschrift bei der Hochschule. Wer die Reihenfolge dreht, trägt das Risiko selbst, falls die Förderung anders ausfällt als erwartet. Achte darauf, dass Studiengebühren, Prüfungsgebühren und Material im Antrag vollständig abgebildet sind.

Hinweis zur Information

Die Aussagen auf dieser Seite sind allgemein gehalten und basieren auf meiner Beratungspraxis (Stand 02.08.2026). Sie ersetzen keine offizielle Anrechnungs- oder Anerkennungs-Entscheidung der jeweiligen Hochschule und sind kein Rechtsrat. Konkrete Entscheidungen treffen die Hochschulen, die ZAB (DE), das BMBWF (AT) oder das SBFI (CH) individuell. Vor verbindlichen Schritten kläre ich das mit dir im Erstgespräch.

Häufige Fragen

Was Soldatinnen und Soldaten im Erstgespräch fragen

Sechs Antworten zu Anspruch, Timing und Anrechnung.

Wer hat Anspruch auf Förderung durch den BFD?

Soldatinnen und Soldaten auf Zeit haben nach dem Soldatenversorgungsgesetz Anspruch auf schulische und berufliche Bildung. Umfang und Dauer richten sich nach der Verpflichtungszeit: Je länger sie ist, desto länger ist der Förderungsanspruch. Die genauen Werte für deinen Fall nennt dir dein zuständiger Berufsförderungsdienst.

Kann ich schon während der Dienstzeit studieren?

Ja. Die dienstzeitbegleitende Ausbildung ist genau dafür gedacht. Ein Fernstudium eignet sich dafür besonders, weil es weder an einen Standort noch an feste Präsenzzeiten gebunden ist. Die Freistellung für Prüfungen und Präsenzphasen muss allerdings dienstlich abgestimmt sein.

Warum passt ein Fernstudium besser als ein Präsenzstudium?

Versetzungen, Lehrgänge, Wachdienst und Auslandseinsätze machen feste Vorlesungszeiten an einem Ort schwer planbar. Ein Fernstudium zieht mit um, lässt sich in Phasen hoher Belastung strecken und kennt in der Regel mehrere Prüfungstermine pro Modul.

Wird meine militärische Ausbildung angerechnet?

Häufig ja. Laufbahnlehrgänge, Feldwebel- und Offizierausbildung, Fachverwendungen sowie zivil anerkannte Zusatzqualifikationen aus der Dienstzeit können auf ein Studium angerechnet werden. Wie viel dabei herauskommt, hängt vom Programm und von der Hochschule ab, ein bis zwei Semester sind ein realistischer Rahmen.

Was passiert mit der Förderung, wenn ich das Studium abbreche?

Das richtet sich nach dem Bewilligungsbescheid und danach, wie viel des Anspruchs bereits verbraucht ist. Ein Wechsel innerhalb des Förderrahmens ist oft möglich, ein Abbruch ohne Anschluss kann Anspruchszeit kosten. Sprich vorher mit deinem BFD, nicht danach.

Ab wann sollte ich mich kümmern?

Früher, als die meisten es tun. Wer erst im letzten Dienstjahr anfängt zu planen, verschenkt Anspruchszeit, die parallel zur Dienstzeit hätte laufen können. Sinnvoll ist der erste Termin beim BFD, sobald die Verpflichtungszeit feststeht.

Nächster Schritt

Der BFD klärt die Förderung. Ich kläre das Programm.

Welcher Abschluss trägt nach der Dienstzeit, wie viel lässt sich anrechnen und welche Hochschule passt zu deiner Zeitschiene?

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