Wer in der Schweiz lebt und ein berufsbegleitendes Studium plant, findet zu dieser Frage viel und trotzdem fast nichts Passendes. Es gibt Merkblätter der Kantone, Beiträge von Treuhandbüros und Hinweise von Weiterbildungsanbietern. Sie alle erklären den Abzug am Beispiel eines Sprachkurses oder eines Lehrgangs.
Dabei ist der Abzug für berufsorientierte Aus- und Weiterbildungskosten gerade nicht auf kleine Formate zugeschnitten. Er ist der Grund, warum ein mehrjähriges Studium in der Schweiz steuerlich anders dasteht als in Deutschland.
Was seit 2016 gilt
Bis zur Steuerperiode 2016 wurde streng zwischen Weiterbildung und Ausbildung unterschieden. Weiterbildung war abziehbar, Ausbildung und Umschulung im Grundsatz nicht. Genau daran scheiterte ein Studium regelmässig.
Mit der Neuregelung, die auf das Bundesgesetz über die steuerliche Behandlung der berufsorientierten Aus- und Weiterbildungskosten zurückgeht, ist diese Unterscheidung gefallen. Seither sind berufsorientierte Aus- und Weiterbildungskosten abziehbar, einschliesslich Umschulung und beruflichem Wiedereinstieg. Der Abzug ist ein allgemeiner Abzug, du machst ihn also unabhängig davon geltend, ob deine übrigen Berufsauslagen pauschal oder effektiv abgerechnet werden.
Die zwei Bedingungen
Der Gesetzgeber wollte den Abzug für die Erstausbildung ausschliessen, nicht für alles Spätere. Deshalb hängt er an zwei Voraussetzungen, und eine davon reicht.
| Bedingung | Was sie bedeutet |
|---|---|
| Erster Abschluss auf Sekundarstufe II | Lehrabschluss oder Matura liegt vor |
| oder: 20. Altersjahr vollendet | und es sind keine Kosten bis zum ersten Abschluss der Sekundarstufe II |
| Berufsorientierung | die Ausbildung steht in einem Zusammenhang mit dem Beruf, ein reines Hobby genügt nicht |
Für praktisch jede Person, die berufsbegleitend studiert, sind die ersten beiden Punkte damit erledigt. Wer mit dreissig neben dem Job einen Bachelor beginnt, führt keine Erstausbildung im Sinn dieser Regelung durch, auch wenn es der erste Hochschulabschluss ist.
Warum ich hier keine Zahl nenne
Es gibt einen Höchstbetrag bei der direkten Bundessteuer und einen bei den Kantons- und Gemeindesteuern. Beide werden angepasst, unter anderem über den Ausgleich der kalten Progression, und die kantonalen Werte weichen voneinander ab.
Genau deshalb steht hier bewusst keine Frankenzahl. Ich habe für diesen Beitrag mehrere Quellen nebeneinandergelegt und dabei vier verschiedene Beträge gefunden, die alle einmal richtig waren, nur eben in verschiedenen Jahren. Wer eine solche Zahl aus einem Blogtext übernimmt, trägt sie im Zweifel falsch in die Steuererklärung ein.
Wo du den geltenden Betrag holst
Für die direkte Bundessteuer aus der Übersicht der Eidgenössischen Steuerverwaltung zu Abzügen, Ansätzen und Tarifen, jeweils für dein Steuerjahr. Für die Kantons- und Gemeindesteuern aus der Wegleitung zur Steuererklärung deines Wohnsitzkantons, dort im Abschnitt zu den Aus- und Weiterbildungskosten. Beide Quellen sind kostenlos und dauern zusammen keine zehn Minuten.
Was abziehbar ist und was nicht
Abziehbar sind grundsätzlich die Kosten, die dir durch die Ausbildung tatsächlich entstehen und die du selbst trägst. Dazu zählen typischerweise Studien- und Kursgebühren, Prüfungsgebühren sowie Lehrmittel, und je nach kantonaler Praxis auch Fahrt- und Verpflegungskosten für Präsenztage.
Drei Abgrenzungen sind wichtiger als der Rest.
Was der Arbeitgeber zahlt, ziehst du nicht ab. Übernimmt er einen Teil, machst du deinen eigenen Anteil geltend. Halte die Aufteilung schriftlich fest, bevor das Studium beginnt. Wie du das Gespräch führst, steht unter Studium vom Arbeitgeber bezahlen lassen.
Die Erstausbildung bleibt aussen vor. Das trifft in der Praxis fast nur sehr junge Studierende ohne vorherigen Abschluss.
Der Zusammenhang mit dem Beruf muss plausibel sein. Er muss nicht eng sein, ein Fachwechsel oder eine Umschulung ist ausdrücklich erfasst. Aber er sollte sich in einem Satz erklären lassen, und dieser Satz gehört in die Steuererklärung, nicht erst in die Antwort auf eine Rückfrage.
Der Vergleich zu Deutschland, weil ihn viele brauchen
Ein Teil meiner Klientinnen und Klienten lebt in der Schweiz und studiert an einer deutschen Fernhochschule, oder umgekehrt. Steuerlich zählt dann nicht der Sitz der Hochschule, sondern wo du steuerpflichtig bist.
In Deutschland läuft die Sache über Werbungskosten oder Sonderausgaben, mit einer eigenen Systematik und einer eigenen Unterscheidung zwischen Erst- und Zweitausbildung. Wie das dort funktioniert, steht unter Fernstudium steuerlich absetzen. Wer über die Grenze studiert, klärt seine Situation einmal richtig ab, statt zwei Systeme zu mischen.
Und noch ein Punkt, der speziell die Schweiz betrifft: Stipendien und Darlehen sind hier kantonal geregelt und laufen über den Wohnsitzkanton. Wer in der Schweiz wohnt, beginnt die Suche dort und nicht bei Bundesprogrammen. Was sonst noch trägt, steht unter Studium finanzieren.
Fazit: der Abzug ist da, du musst ihn nur richtig ansetzen
- Prüfe die zwei Bedingungen. Bei berufsbegleitend Studierenden sind sie fast immer erfüllt.
- Hol den geltenden Höchstbetrag aus der ESTV-Übersicht und aus der Wegleitung deines Kantons.
- Sammle Belege ab dem ersten Semester, nicht rückwirkend im Frühjahr.
- Trenne sauber, was du selbst zahlst und was der Arbeitgeber übernimmt.
- Klär bei Wohnsitz und Hochschule in verschiedenen Ländern zuerst, wo du steuerpflichtig bist.
Dieser Beitrag ordnet die Regeln ein und ersetzt keine Steuerberatung. Für die Anwendung auf deinen Fall ist die Steuerverwaltung deines Kantons oder eine Fachperson zuständig.
Wenn du in der Schweiz wohnst und wissen willst, welche Programme sich hier rechnen und wie ein deutscher Abschluss vor Ort dasteht, findest du den Einstieg unter Studieren in der Schweiz und CAS, DAS und MAS. Für alles Weitere buch dir ein kostenloses Erstgespräch, ich sitze selbst in der Ostschweiz.
Häufige Fragen
Kann ich ein berufsbegleitendes Studium in der Schweiz von den Steuern abziehen?
In der Regel ja, sofern es berufsorientiert ist und die beiden gesetzlichen Bedingungen erfüllt sind. Der Abzug für berufsorientierte Aus- und Weiterbildungskosten ist gerade nicht auf kurze Kurse beschränkt, er umfasst auch Studiengänge, Umschulungen und den beruflichen Wiedereinstieg.
Welche Bedingungen muss ich erfüllen?
Entweder du hast einen ersten Abschluss auf der Sekundarstufe II, also Lehrabschluss oder Matura, oder du hast das 20. Altersjahr vollendet und es handelt sich nicht um Kosten bis zu diesem ersten Abschluss. Die Erstausbildung selbst ist vom Abzug ausgenommen.
Wie hoch ist der Abzug?
Es gibt einen Höchstbetrag bei der direkten Bundessteuer und je einen bei den Kantons- und Gemeindesteuern. Die Beträge unterscheiden sich zwischen Bund und Kantonen und werden regelmässig angepasst. Nimm den geltenden Wert aus der Übersicht der Eidgenössischen Steuerverwaltung und aus der Wegleitung deines Kantons.
Was gilt, wenn mein Arbeitgeber das Studium bezahlt?
Dann trägst du die Kosten nicht selbst und kannst sie auch nicht abziehen. Bei einer Teilübernahme kannst du in der Regel deinen eigenen Anteil geltend machen. Halte schriftlich fest, wer welchen Teil übernimmt, das erspart Rückfragen bei der Veranlagung.
Die Aussagen auf dieser Seite sind allgemein gehalten und basieren auf meiner Beratungspraxis (Stand 12.08.2026). Sie ersetzen keine offizielle Anrechnungs- oder Anerkennungs-Entscheidung der jeweiligen Hochschule und sind kein Rechtsrat. Konkrete Entscheidungen treffen die Hochschulen, die ZAB (DE), das BMBWF (AT) oder das SBFI (CH) individuell. Vor verbindlichen Schritten kläre ich das mit dir im Erstgespräch.
