Finanzierung

Fernstudium steuerlich absetzen: So holst du Geld zurück

Studiengebühren, Laptop und Fachliteratur: Welche Kosten du absetzen kannst und worauf du bei der Steuererklärung achten musst.

Lars Ritter Lars Ritter
5 Min. Lesezeit

Ein berufsbegleitendes Studium kostet Geld. Studiengebühren, Arbeitsmaterialien, Prüfungsfahrten. Die gute Nachricht: Einen Teil dieser Kosten kannst du dir über die Steuererklärung zurückholen. Fernstudium steuerlich absetzen ist für viele Berufstätige eine echte Entlastung, wenn man weiß, welche Regeln gelten.

Werbungskosten oder Sonderausgaben: Der entscheidende Unterschied

Die steuerliche Behandlung deines Studiums hängt davon ab, ob es sich um ein Erststudium oder ein Zweitstudium handelt. Und genau hier liegt der größte Hebel.

Zweitstudium (z. B. berufsbegleitender Bachelor nach Ausbildung, Master, MBA, Promotion): Die Kosten zählen als Werbungskosten. Du kannst sie vollständig von deinem zu versteuernden Einkommen abziehen. Hast du in einem Jahr mehr Studienkosten als Einkommen, greift der sogenannte Verlustvortrag. Die Verluste werden in spätere Jahre übertragen und mindern dann deine Steuerlast.

Erststudium ohne vorherige Ausbildung: Hier gelten die Kosten als Sonderausgaben, gedeckelt auf 6.000 Euro pro Jahr. Ein Verlustvortrag ist nicht möglich. Allerdings: Wenn du vor dem Studium eine Berufsausbildung abgeschlossen hast, gilt dein Bachelor bereits als Zweitausbildung.

Gut zu wissen

Hast du vor deinem Studium eine Berufsausbildung absolviert (z. B. Kauffrau, Techniker, Meister), zählt dein Studium steuerlich als Zweitausbildung. Damit kannst du alle Kosten unbegrenzt als Werbungskosten absetzen, auch beim ersten Studium.

Welche Kosten kannst du absetzen?

Die Liste ist länger, als die meisten denken. Hier die wichtigsten Posten:

  • Studiengebühren: Der größte Einzelposten. Monatliche Gebühren, Einschreibegebühren, Prüfungsgebühren.
  • Laptop und Software: Arbeitsmittel, die du fürs Studium brauchst. Bei Anschaffungskosten unter 800 Euro netto sofort absetzbar, darüber wird abgeschrieben.
  • Fachliteratur: Bücher, E-Books, Skripte, Fachzeitschriften.
  • Fahrtkosten: Fahrten zu Prüfungen, Präsenzveranstaltungen oder zur Bibliothek. Entfernungspauschale oder tatsächliche Kosten.
  • Arbeitszimmer / Homeoffice: Homeoffice-Pauschale (bis zu 1.260 Euro/Jahr) oder anteilige Mietkosten bei einem separaten Arbeitszimmer.
  • Internetkosten: Anteilig, wenn du den Anschluss auch fürs Studium nutzt. Üblicherweise 50 % pauschal.
  • Übernachtungskosten: Bei Präsenzphasen oder Prüfungen an einem anderen Ort.

Wie viel bekommst du tatsächlich zurück?

Das hängt von deinem Einkommen und deinem persönlichen Steuersatz ab. Ein Rechenbeispiel: Bei Studienkosten von 5.000 Euro pro Jahr und einem Steuersatz von 35 % erhältst du rund 1.750 Euro zurück. Bei höheren Kosten (z. B. MBA-Programme) und höherem Einkommen kann die Erstattung deutlich über 3.000 Euro liegen.

Jeder Euro, den du korrekt dokumentierst, reduziert deine Steuerlast. Die Mühe für eine saubere Steuererklärung lohnt sich bei einem berufsbegleitenden Studium fast immer.

Verlustvortrag: Besonders wichtig bei niedrigem Einkommen

Du studierst berufsbegleitend und verdienst gerade wenig? Dann bringt der Verlustvortrag dir später bares Geld. Die Studienkosten werden als Verluste gespeichert und automatisch mit zukünftigem Einkommen verrechnet. Gerade für Promovierende oder Teilzeitbeschäftigte ist das ein wichtiges Instrument. Voraussetzung: Es muss sich um Werbungskosten handeln (also Zweitstudium).

Richtig dokumentieren: Belege von Anfang an sammeln

Das Finanzamt will Nachweise sehen. Sammle ab dem ersten Semester alle Belege: Kontoauszüge, Rechnungen, Zahlungsbestätigungen der Hochschule, Fahrtenbuch oder Tankquittungen. Je ordentlicher deine Unterlagen, desto reibungsloser die Bearbeitung.

Wichtig: Lass dich im Zweifel von einem Steuerberater unterstützen. Gerade die Abgrenzung zwischen Erst- und Zweitstudium und die korrekte Zuordnung der Kosten können komplex sein. Die Beratungskosten sind übrigens ebenfalls absetzbar.

Was ich für dich tun kann

Steuerliche Fragen beantworte ich nicht, dafür gibt es Steuerberater. Aber ich helfe dir, das passende Studienprogramm zu finden, bei dem sich die Investition langfristig lohnt. In einem kostenlosen Erstgespräch klären wir, welche Programme zu deiner Situation passen und wie du mögliche Anrechnungen nutzt, um Kosten und Zeit zu sparen.


Fazit

Ein Fernstudium steuerlich absetzen kann dir jährlich mehrere tausend Euro zurückbringen. Der Schlüssel ist die Unterscheidung zwischen Werbungskosten und Sonderausgaben. Wer ein Zweitstudium absolviert, profitiert am stärksten. Sammle von Anfang an alle Belege und hole dir bei Bedarf professionelle Hilfe für die Steuererklärung. Wenn du wissen willst, welches Programm finanziell und fachlich zu dir passt, melde dich bei mir.

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